
fördern + unterstützen
Wenn Du gemeinsam27 unterstützen oder fördern möchtest, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Teil der Genossenschaft gemeinsam27 eG werden:
Genossenschaftsmitglied
Du teilst die Ziele der Genossenschaft, möchtest dich aktiv in der Genossenschaft engagieren und Teil eines Wohnprojekts werden? Dann werde Mitglied der Genossenschaft gemeinsam27.
Ordentliches Genossenschaftsmitglied
- Eintrittsgebühr: 250,- Euro
- 10 Anteile à 100 Euro: 1. 000,- Euro
- Weitere freiwillige Anteile möglich
Fördermitglied
Du teilst die Ziele der Genossenschaft und möchtest sie finanziell unterstützen, aber nicht Teil eines Wohnprojekts werden? Dann werde Fördermitglied der Genossenschaft gemeinsam27.
Fördermitglied der Genossenschaft
- Eintrittsgebühr: 250,- Euro
- 10 Anteile à 100 Euro: 1. 000,- Euro
- Weitere freiwillige Anteile möglich
Genossenschaft gemeinsam27 eG unterstützen:
Praktische Unterstützung
Du teilst die Ziele der Genossenschaft und möchtest sie unterstützen? Dann werde Unterstützer:in der Genossenschaft gemeinsam27.
Praktische Unterstützungsmöglichkeiten
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, uns zu
unterstützen: Immobilienangebote, Beratungsleistungen, Mitarbeit bei Informationsveranstaltungen, praktische Hilfe, …
Kontakt
Melde dich, wenn du Fragen oder Ideen für einen Beitrag hast und werde gemeinsam27-Unterstützer:in!
kontakt@gemeinsam27.de
Finanzielle Unterstützung:
Schenkung
Du teilst die Ziele der Genossenschaft und möchtest sie finanziell unterstützen? Dann werde Unterstützer:in der Genossenschaft gemeinsam27.
Schenkungen
- Basis-Unterstützung: ab 100,- Euro
- Super-Unterstützung: ab 1.000,- Euro
- Held:innen-Unterstützung: ab 10.000,- Euro
Verwendung
Jede und jeder Unterstützende kann selbst entscheiden, ob die finanziellen Mittel in die Umsetzung neuer Wohnprojekte oder in den Solidarfonds (siehe unten) fließen.
Finanzielle Unterstützung:
Nachrangdarlehen
Du teilst die Ziele der Genossenschaft und möchtest sie finanziell unterstützen? Dann unterstütze die Genossenschaft gemeinsam27 mit einem Nachrangdarlehen.
Nachrangdarlehen*
- Basis-Darlehen: ab 5.000,- Euro
- Super-Darlehen: ab 10.000,- Euro
- Held:innen-Darlehen: ab 50.000,- Euro
Verwendung
Die Nachrangdarlehen fließen in die Umsetzung von Wohnprojekten.
*Vor jedem Nachrangdarlehen findet ein ausführliches Informationsgespräch statt.
Bereits Genossenschaftsmitglied? Zusätzliche Möglichkeiten für finanzielles Engagement:
Zusatzanteile
Jedes ordentliche Genossenschaftsmitglied kann freiwillig Zusatzanteile erwerben, um Wohnprojekte zu ermöglichen oder den Solidarfonds* zu unterstützen.
Fördermöglichkeiten
- Basis-Paket: ab 1.000,- Euro
- Super-Paket: ab 2.500,- Euro
- Mega-Paket: ab 10.000,- Euro
Voraussetzung
Ordentliches Genossenschaftsmitglied (mit Stimmberechtigung)
*Bitte beachte die Bestimmungen für den Solidarfonds (siehe unten).
Förderanteile
Jedes Fördermitglied der Genossenschaft kann zusätzliche Förderanteile erwerben, um Wohnprojekte zu ermöglichen oder den Solidarfonds* zu unterstützen.
Fördermöglichkeiten
- Basis-Förderer: ab 1.000,- Euro
- Super-Förderer: ab 2.500,- Euro
- Mega-Förderer: ab 10.000,- Euro
Voraussetzung
Fördermitglied der Genossenschaft (ohne Stimmberechtigung)
*Bitte beachte die Bestimmungen für den Solidarfonds (siehe unten).
Finanzielle Unterstützung:
Nachrangdarlehen
Jedes Genossenschaftsmitglied kann der Genossenschaft ein Nachrang-Darlehen gewähren, um Wohnprojekte zu ermöglichen.
Nachrangdarlehen
- Basis-Darlehen: ab 5.000,- Euro
- Super-Darlehen: ab 10.000,- Euro
- Mega-Darlehen: ab 50.000,- Euro
Voraussetzung
Mitglied der Genossenschaft (mit und ohne Stimmberechtigung)
*Vor jedem Nachrangdarlehen findet ein ausführliches Informationsgespräch statt.
Solidarfonds –
Soziale Verantwortung und Solidarität:
Die gemeinsam27 eG steht für ein soziales Miteinander und gegenseitige Unterstützung innerhalb und außerhalb der Hausgemeinschaften. Daher hat sie einen Solidarfonds initiiert.
Über den Solidarfonds werden Genossenschaftsmitglieder unterstützt, die die notwendigen Pflichtanteile nicht oder nicht vollständig aufbringen können.
So lässt sich das Ziel dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen auch für Menschen mit eingeschränkten finanziellen Mitteln realisieren und ein Bewohnermix aus allen gesellschaftlichen Schichten gewährleisten.
Finanziert wird der Solidarfonds über freiwillige Förderanteile und Zusatzanteile von Genossenschaftsmitgliedern sowie Schenkungen von Unterstützer:innen.
Förderanteile und Zusatzanteile, die explizit in den Solidarfonds fließen sollen, werden im Sinne der Solidarfonds-Ziele verwendet und sind nicht kündbar.
Solidarfonds gemeinsam27 eG
- Gelebte Solidarität
- Ermöglicht Menschen mit eingeschränkten finanziellen Mitteln die Teilhabe an Wohnprojekten
- Unterstützt Genossenschaftsmitglieder mit Wohnberechtigungsschein
- Unterstützt Genossenschaftsmitglieder in finanziellen Notlagen
- Fördert den Bewohner:innenmix in den Wohnprojekten
FAQ – Häufig gestellte Fragen & Antworten
- Muss ich Mitglied der Genossenschaft sein, um die Projekte oder die Genossenschaft zu unterstützen?
Nein, die Fördermöglichkeiten stehen allen offen. - Erhalte ich als Fördermitglied eine Stimmberechtigung in der Genossenschaft?
Nein, die Stimmrechte sind den ordentlichen Genossenschaftsmitgliedern vorbehalten. - Erhalte ich Zinsen auf ein Nachrangdarlehen?
Eine geringe Verzinsung ist nach individueller Absprache mit dem Vorstand möglich. - Wofür werden die freiwilligen Zusatz- und Förderanteile verwendet?
Die zusätzlichen Anteile ermöglichen die Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten oder fließen in den Solidarfonds. Der
Solidarfonds unterstützt Genossenschaftsmitglieder, die notwendige Pflichtanteile nicht oder nicht vollständig selbst aufbringen können. - Kann ich als Fördermitglied oder Unterstützer über die Verwendung der Finanzmittel mitbestimmen?
Es gibt die Möglichkeit, zwischen einer allgemeinen Unterstützung und Solidarfonds-Anteilen zu wählen. - Gibt es eine Kündigungsfrist für Mitgliedschaften?
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft beginnt bei Neueintritt mit fünf Jahren, ist dann jährlich absteigend, bis zwei Jahre erreicht sind. Eine Kündigung wird immer zum Jahresende gültig. - Können freiwillig geleisteten Zusatzanteile oder Förderanteile gekündigt werden?
Die freiwilligen Zusatzanteile sowie die Förderanteile investierender Genossenschaftsmitglieder können mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen eines Auseinandersetzungsguthaben, die sich nach der Bilanz der Genossenschaft berechnet. Ausgenommen sind Anteile, die in den Solidarfonds fließen. - Können Anteile, die in den Solidarfonds fließen, gekündigt werden?
Freiwillige Zusatzanteile sowie Förderanteile, die in den Solidarfonds fließen, können nicht gekündigt werden. Sie bleiben dauerhaft in der Genossenschaft. - Welche Risiken sind mit einer finanziellen Unterstützung verbunden?
Die Auszahlung der freiwillig geleisteten Förder- und Zusatzanteile erfolgt als Auseinandersetzungsguthaben und berechnet sich nach der Bilanz der Genossenschaft. Das heißt, der Betrag kann niedriger ausfallen als die Einzahlung. Im Falle einer Insolvenz besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. - Gibt es eine Untergrenze für die finanzielle Unterstützung?
Nachrangdarlehen sind ab 5.000,- Euro möglich. Für alle anderen Formen der finanziellen Unterstützung ist jede Summe willkommen.
Die Fördermöglichkeiten findest Du auch gesammelt in dieser Broschüre:
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